Bestattungsvorsorge Treuhandkonto Sterbegeldversicherung
Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgevertrag
Eine Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag sichert Bestattungswünsche finanziell und organisatorisch. Ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung sind dabei ideale Möglichkeiten die Bestattungskosten zweckgebunden zu hinterlegen. Die eigene Beerdigung planen vor allem ältere Menschen. Eine ausführliche Bestattungsberatung erleichtert die Auseinandersetzung mit den Themen Leben, Sterben und Bestattung. Gute Bestatter entkräften Vorbehalte und nehmen sich Zeit Bestattungsvorsorge individuell zu verstehen.
Bestattungsvorsorge für Familien
Nicht nur die Bestattung will organisiert und bezahlt werden, auch die Kündigung von Verträgen und die Auflösung des Haushalts steht bevor. Regeln Sie diese Dinge zu Lebzeiten, nehmen Sie Ihrer Familie Kosten und Fragen ab.
Bestattungsvorsorge für Paare
Der Verlust des Partners ist schmerzlich und stellt bisherige Lebensentwürfe auf den Kopf. Nehmen Sie Ihrem Partner finanzielle Sorgen ab.
Bestattungsvorsorge für Alleinstehende
Wenn Sie keine Angehörigen haben ist es besonders wichtig eigene Vorstellungen zur Bestattung genau festzuhalten.
Treuhandkonto oder Stebegeldversicherung?
Sowohl das Treuhandkonto als auch die Sterbegeldversicherung gehören zum Schonvermögen, der Vorsorgebetrag steht in beiden Fällen schnell und zuverlässig zur Verfügung.
Da Treuhandkonten oft zusätzliche Gebühren kosten und wenig Verzinsung bieten, ist die einmalige Einzahlung in eine Sterbegeldversicherung bei gleicher Sicherheit und deutlich höherer Rendite die bessere Wahl. Über ein Bezugsrecht wird einfach und zuverlässig sichergestellt, an wen dann die Auszahlung erfolgen soll – zum Beispiel an eine Person Ihres Vertrauens oder direkt an den Bestatter.
Anstelle der Einmalzahlung mit Einmalbeitrag kann eine Sterbegeldversicherung auch mit monatlicher Beitragszahlung erfolgen. Hier steht dann der Versicherungsaspekt an erster Stelle, das heißt die volle Versicherungsleistung sollte möglichst früh zur Verfügung stehen. Daher ist es wichtig, in der Vielzahl von Angeboten am Markt einen guten Tarif zu wählen und auf eine sehr kurze Wartezeit zu achten.
Der Antrag erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ist auch für Pflegebedürftige und betreute Personen möglich. Allerdings kann eine Sterbeversicherung mit Einmalbeitrag aktuell nur bis zum Alter von maximal 80 Jahren abgeschlossen werden. Auf ein Treuhandkonto kann hingegen unabhängig vom Alter immer Geld eingezahlt werden. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Tarife selbst zu berechnen finden Sie hier.