Was tun im Todesfall?

Ein Todesfall trifft uns meist unerwartet und schmerzhaft. Gleichzeitig müssen viele Dinge organisiert und Fristen eingehalten werden. Wir begleiten Sie mit Herz und Verstand, um Abschied und Bestattung in Einklang zu bringen. Unser Leitfaden ist Ihnen Hilfe im Todesfall und erleichtert die Orientierung in der Zeit zwischen Tod und Beerdigung.

Nach Eintritt des Todes im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz, wird dort Leichenschau und ärztliche Ausstellung der Todesbescheinigung veranlasst. Tritt der Tod zu Hause ein, verständigen Sie den betreuenden Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder Notdienst über die zentrale Notrufnummer: 116117 Bleibt die Todesursache unbekannt, wird der Todesfall zum Polizeifall eine für Angehörige zusätzliche emotionale Belastung.

Benachrichtigen Sie am besten persönlich die Familie, Angehörige und Freunde. Im Vordergrund steht der individuelle, Ihren Bedürfnissen entsprechende Abschied von einem geliebten Menschen. Eine Aufbahrung in vertrauter Umgebung, beispielsweise zu Hause, im Hospiz oder im Pflegeheim, ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 36 Stunden möglich. Postmortale Organspende verändert den ersten Abschied.

Enkelkinder tragen die florale Urne gemeinsam zum Grab der Feuerbestattung in Berlin Zehlendorf.

Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Sie vereinbaren mit uns den Termin für den Transport in unsere Klimaräume. Auch dort können Sie Ihre/Ihren Verstorbene/n liebevoll umsorgen.

Sterbeurkunden beantragen, Abmeldungen, Formalitäten

  • Bestattungsverfügung zur Bestattungsform
  • Bestattungsvorsorgevertrag

Bei der Erledigung aller Formalitäten stehen wir Ihnen zur Seite. Die Ausstellung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt erfordert Folgendes:

  • Todesbescheinigung / Leichenschauschein
  • Personalausweis / Reisepass
  • aktuelle Personenstandsurkunden
    • Ledige Geburtsurkunde
    • Verheiratete Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
    • Geschiedene Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Verwitwete Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der/des Ehepartnerin
    • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: entsprechende Urkunde
    • Staatsbürger anderer Länder benötigen eine beglaubigte Übersetzung dieser Urkunden

Sobald die Sterbeurkunden durch das Standesamt ausgefertigt sind, können Nachlass- und Rentenangelegenheiten geregelt und Mitgliedschaften, Abonnements und Verträge abgemeldet werden. Falls für Sie zutreffend, wird Folgendes benötigt:

  • Testament zur Eröffnung beim Amtsgericht
  • Rentennummer(n) und Angaben der Betriebsrenten
  • Krankenkassenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sterbegeld-, Unfall- und Lebensversicherungspolicen
  • Mitgliedsausweise von Organisationen, Vereinen, Gewerkschaften; eventuell wird Sterbegeld gezahlt
Ein Mädchen wirft Erde in das Grab vom Opa nach dem die Urne beigesetzt wurde, Bestattung Berlin Pankow.
Erde und Blumen ins Grab werfen, Bestattung Berlin Pankow

Trauerfeier und Bestattung organisieren

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl einer passenden Bestattungsart, falls zu Lebzeiten keine Willenserklärung zur Bestattung verfügt wurde.

  • den Rahmen und Termin der Trauerfeier festlegen
  • Beisetzungstermin mit dem Friedhof abstimmen
  • Vorgespräch mit Pfarrer/in oder Trauerredner/in vereinbaren
  • Zeitungsanzeigen zur Beerdigung
  • Adressliste für die Trauerpost erstellen; Familienangehörige, Freunde, Kollegen, Vereine
  • Trauerkarten gestalten, drucken und versenden
  • eventuell müssen Grabsteine bestehender Grabstellen, durch einen Steinmetz abgenommen werden
  • gemeinsam persönliche Rituale entwickeln
  • Trauermusik auswählen, eventuell Musiker buchen
  • Trauerfloristik bestellen
  • einen Ort für den Leichenschmaus Trauerkaffee reservieren
  • Haustiere und Pflanzen versorgen
  • geöffnete Fenster schließen
  • Lebensmittel entfernen
  • elektrische Geräte vom Netz trennen
  • Gas, Wasser, Strom abstellen
  • Briefkasten leeren

Nach der Beerdigung

  • Danksagungen drucken und versenden
  • Versicherungen ummelden oder kündigen
  •  GEZ um- oder abmelden 
  • Regelung des digitalen Nachlasses 
  • Steinmetz für das Grabmal beauftragen
  • Grabpflege veranlassen
  • Wohnung innerhalb der gesetzlichen Fristen von 3 Monaten kündigen und auflösen
  • Pflegebett, Rollator, abholen lassen
  • Einzugsermächtigungen und Daueraufträge ändern oder kündigen
  • Postnachsendeauftrag erteilen
  • Testamentseröffnung und Erbschein beim Amtsgericht oder Notar beantragen 
  • Gas / Strom / Wasser
  • Telefon / Mobilfunk / Internet
  • KfZ
  • Abonnements von Zeitungen und Magazinen

Anrufen

Was übernimmt der Bestatter im Todesfall?

Bestatter*innen wissen was Trauer bedeutet, vermitteln Anteilnahme authentisch und bieten u.a. folgende Leistungen: Bestattungsberatung, Überführung mittels Bestattungsfahrzeug, Flugzeug, Leichenkühlung und thanathopraktische Versorgung, Aufbahrung-Sarg, Formalitäten, Abmeldungen, Koordination mit Krematorium, Friedhof, Reederei oder FriedWald, Trauerkarten, Danksagungen, freie Trauerrede oder Pfarrerin, mit anderen Worten individuelle Wünsche und Bestattung tröstlich in Einklang bringen.

Was muss man als erstes tun wenn jemand stirbt?

Zu Hause wird über 116117 Ärztin oder Arzt telefonisch bestellt. In Berlin bleiben 36 Stunden Zeit, um ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung zu beauftragen. Lesen Sie unseren Leitfaden im Todesfall.