Beerdigung Berlin – Abschied nehmen – 3G

Trauerrituale Corona-Krise

Durch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus Covid 19 in Berlin des Senats vom 23. November 2021 ergeben sich für die Bevölkerung viele Einschränkungen, die besonders schmerzhaft für sterbende und trauernde Menschen sind. In einer Zeit, in der wir Trost durch Nähe und Geborgenheit zu unseren Lieben suchen, ist Fernbleiben gefordert. Krankenhäuser und Altenpflegeheime erheben strenge Sicherheitsauflagen, um Patienten, Bewohner, Mitarbeiter und Angehörige zu schützen. Basishygiene gilt für Bestatter im Umgang mit Verstorbenen genauso, wie für trauernde Angehörige. Überführungen und Bestattung im Ausland ist unterschiedlich geregelt. Israel lässt aktuell zur Begleitung der Erdbestattung engste Angehörige Verstorbener 24h ins Land. Das ist für Beerdigungen wichtig für die kommenden Monate. Welche Fragen ergeben sich für trauernde Angehörige bei Abschiednahme und Bestattung in Corona-Zeiten?

Chatbot

Der Chatbot Bobbi beantwortet dialogbasiert Ihre Fragen bei Bestattungen unter SARS-CoV-2 und COVID-19-Bedingungen.

Bestattungen in Berlin unterliegen den Corona Verordnungen.

Seit 15 Jahren begleite ich Familien in der Zeit des Abschieds und der Trauer über konfessionelle Grenzen hinaus, derzeitigen Einschränkungen durch Covid 19 in Friedhofskapellen und auf Friedhöfen begegnen wir mit eigenen, neuen Trauerritualen.

Wir beantworten Ihre Fragen zu allen Möglichkeiten einer Verabschiedung in Zeiten des Corona-Virus. Die Trauer der Menschen bedarf jetzt besonderen Schutz, auch wenn Nähe und Zuwendung im Moment vor allem digital erfolgen.

Die Microsoft Webcam filmt Sarg und Beerdigung via Internet, Trauerfeier online in der Feierhalle des Krematoriums Ruhleben.
Trauerfeier im Krematorium Ruhleben

Wir danken Frau Gohlke-Broneske von ganzem Herzen für ihre wundervolle Arbeit. Sie ist eine absolute Spezialistin auf ihrem Gebiet. Sie denkt an jedes Detail, hat wunderschöne Ideen, ist immer zu erreichen, kennt sich mit allen aktuellen Regelungen aus und schafft trotz der Corona-Krise eine würdevolle Beerdigung zu gestalten. Frau Gohlke-Broneske bietet nicht nur einen phantastischen Service, sondern ist auch mit Herz und Seele dabei. Sie hat alle Erwartungen übertroffen. Ich hatte zunächst ein anderes Bestattungsinstitut in Berlin Mitte beauftragt. Allerdings war ich von dem Service sehr enttäuscht. Zum Glück habe ich Frau Gohlke-Broneske im Internet gefunden. Als ich zu später Stunde anrief um zu schauen, wann die Öffnungszeiten sind, hat mich Frau Gohlke-Broneske warmherzig begrüßt und mich gleich bestens beraten. Meine Familie und ich sind so glücklich und dankbar, dass wir Januar Bestattungen gefunden haben. Ich hätte mir keine schönere Beerdigung für meinen Papa erträumen können. Ich kann Januar Bestattungen und Frau Gohlke-Broneske wärmstens weiterempfehlen!

Herzlichst-Dr. Susanne Gorynia und Familie

Ist der Besuch  am Sterbebett erlaubt?

Die Behörden erlauben eine Abschiednahme am offenen Sarg, verweisen jedoch auf die Abstandsregel 1,5 Meter, schwierig für größere Gruppen Angehöriger Verstorbener. Wir empfehlen sich am Sterbebett zu verabschieden. Alle Angehörigen sollten in kleinen Gruppen oder einzeln das Sterbezimmer betreten, denn nicht die Infektion der Verstorbenen, sondern der Angehörigen untereinander soll verhindert werden. Nehmen Sie sich für Ihren Abschied die Zeit, die Sie brauchen!

Kann eine Abschiednahme, offene Aufbahrung am Sarg stattfinden?

Die Behörden erlauben eine Abschiednahme am offenen Sarg, verweisen jedoch auf die Abstandsregel 1,5 Meter, schwierig für größere Gruppen Angehöriger Verstorbener. Wir empfehlen sich am Sterbebett zu verabschieden. Alle Angehörigen sollten in kleinen Gruppen oder einzeln das Sterbezimmer betreten, denn nicht die Infektion der Verstorbenen, sondern der Angehörigen untereinander soll verhindert werden. Nehmen Sie sich für Ihren Abschied die Zeit, die Sie brauchen!

Eine leere Feierhalle mit Sarg und Blumen einer Erdbestattung in Berlin Mitte.

Müssen die Verstorbenen eingeäschert werden, sind Feuerbestattungen vorgeschrieben?

Sie können zwischen Feuerbestattung oder Erdbestattung wählen. Eine Feuerbestattung ist nicht vorgeschrieben.

Darf eine Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise stattfinden?

Ja, eine Trauerfeier ist vor der Beisetzung auf dem Friedhof möglich.

Die Personenobergrenze für Trauerfeiern auf Friedhöfen im Außenbereich ist unbeschränkt. Sollten mehr als 100 Trauergäste anwesend sein gilt auch für den Außenbereich die 3G-Regel. Maximal 50 trauernde Angehörige nehmen in der Friedhofskapelle an der Trauerfeier teil. Es gilt ebenso die 3G-Regel.

In einer Anwesenheitsliste werden Kontaktdaten der Trauergäste dokumentiert. Diese Liste wird in der Friedhofsverwaltung für vier Wochen aufbewahrt. Neu: Eine Liste dokumentiert genesene, geimpfte und getestete Trauergäste. Um einen Sicherheitsabstand von 1,5 m der Trauergäste untereinander, wird auch außerhalb der Kapelle gebeten, auf Kondolieren (Umarmungen, Händeschütteln, Verweilen am Grab) sollten Zugehörige, Freunde und Bekannte verzichten. Eine Trauerrede kann am Grab gehalten, Musik eventuell von einem Tonträger gespielt werden. Es wird gefordert in der Feierhalle eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.

Welche Alternativen für den Abschied, dem Bekunden ihrer Trauer haben Angehörige in Corona-Zeiten, die nicht dem engsten Familienkreis zugehörig sind?

Handeln Sie nach Ihrem Gefühl um Ihrer Verbundenheit und Nähe Ausdruck zu verleihen. Oft sind es kleine Gesten die wirken, oder die Frage, “Wie kann ich helfen?” Bekunden Sie Rücksichtnahme für die besondere Situation der Trauernden. Beistand, Anteilnahme und Mitgefühl spenden den Betroffenen mehr Trost als viele Worte.

  • Trauerfeier Live-Streaming
  • zur Erinnerung tragen Angehörige Masken, genäht aus Lieblingskleidungsstücken ihrer Lieben
  • persönliche Gedanken und Erinnerungen an die Verstorbenen niederschreiben und zur Trauerfeier vorlesen lassen
  • eine Erinnerungsfeier zu einem Gedenktag stattfinden lassen, beispielsweise zum Geburtstag oder Todestag
  • der Familie bei alltäglichen Dingen Hilfe anbieten, signalisieren Sie Anteilnahme und Beistand per Telefon oder Brief

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